Bürger können Einsicht der Nachtflug-Unterlagen nehmen

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für Nachtflüge am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) liegen ab Montag den 29.10.2007 in den betroffenen Gemeinden aus.

Das Infrastrukturministerium in Potsdam teilte am Sonntag mit, dass unter anderem die vom Flughafen eingereichten Unterlagen und Gutachten, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006 und Kartenmaterial ausgelegt werden. Dabei gehe es um die Frage, wie viele Nachtflüge in den sogenannten Randzeiten von 22.00 bis 24.00 sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr zulässig sind. Von 0.00 bis 5.00 Uhr darf laut Bundesverwaltungsgericht überhaupt nicht geflogen werden.

Die Papiere können den Angaben zufolge bis zum 28. November eingesehen werden. Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren seien bis zum 12. Dezember bei der gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg und den Kommunen abzugeben.

Betroffen sind den Angaben zufolge in Berlin der Bezirk Treptow- Köpenick sowie in Brandenburg die Gemeinden Gosen-Neu Zittau (Amt Spreenhagen), die Stadt Ludwigsfelde und die Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf, Schönefeld, Blankenfelde-Mahlow und Großbeeren. Schon seit Mitte Juli sind die wichtigsten Materialien zum Nachtflugbetrieb laut Ministerium im Internet abrufbar.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am 16. März 2006 den Ausbau von Schönfeld zum Flughafen BBI genehmigt.